SWISSLUX AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die umfassenden Geschäftsbedingungen und Leistungen zwischen der Swisslux AG und ihren Kunden.
2. Angebot, Vertragsschluss
2.1. Das Angebot richtet sich nur an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
2.2. Die Angebote von Swisslux AG auf ihrem Intertauftritt www.swisslux.ch und im Produktekatalog sind freibleibend und nicht als bindende Offerte zu verstehen. Ein Vertrag kommt erst nach Bestellungseingang mit der Auftragsbestätigung durch die Swisslux AG via eMail oder per Post zustande (nachfolgend «Kaufvertrag»).
2.3. Sämtliche Informationen, Produktfotos, technische Spezifikationen, Zubehörbezeichnungen etc. im Internetauftritt und im Produktekatalog der Swisslux AG erfolgen ohne Gewähr und können technische, graphische oder typografische Ungenauigkeiten oder Fehler enthalten. Die Farbwiedergabe der Produkte kann aus technischen Gründen vom Original abweichen. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
2.4. Die Swisslux AG hat das Recht, Produktinformationen ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren. Das gilt auch für Verbesserungen und Änderungen an Produkten.
3. Preise
3.1. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken exklusive Mehrwertsteuer (MwSt).
3.2. Die Swisslux AG kann ohne Vorankündigung jederzeit Preisänderungen vornehmen. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung durch die Swisslux AG.
3.3. Nebenkosten (wie beispielsweise Versandkosten, Verpackungskosten, Zuschläge für gewähltes Zahlungsmittel) werden separat verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Swisslux AG akzeptiert nach eigener Wahl als Zahlungsmittel Vorauskasse und Kauf auf Rechnung.
4.2. Beim Kauf auf Vorauskasse ist die Rechnung innert fünf (5) Kalendertagen (Valuta) zu begleichen, ansonsten die Swisslux AG die Bestellung annullieren kann. Die gewünschten Produkte werden erst übergeben, nachdem die vollständige Zahlung (inkl. Nebenkosten und anderen Zuschlägen) bei der Swisslux AG eingegangen ist.
4.3. Beim Kauf auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert zehn (10) Tagen seit Erhalt der Produkte ohne Skontoabzug zu begleichen. Kommt der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden ein Verzugszins von 5% p.a. sowie Mahnkosten von CHF 20.– pro Zahlungserinnerung verrechnet, die sofort fällig sind. Der Swisslux AG steht darüber hinaus ohne weitere Mahnung das jederzeitige Vertragsrücktrittsrecht zu. Im Falle einer Betreibung ist eine Umtriebsentschädigung von CHF 150.- pro Betreibung geschuldet.
4.4. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (inkl. Nebenkosten und andere Zuschläge) im Eigentum der Swisslux AG.
4.5. Die Swisslux AG kann Bonitätsprüfungen über den Kunden bei Dritten einholen und kann einzelne Zahlungsmittel ohne Begründung generell oder für einzelne Kunden ausschliessen.
5. Lieferbedingungen
5.1. Die Lieferung erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein.
5.2. Die Produkte werden in der Regel nach Zustandekommen des Kaufvertrages innert 2 bis 4 Tagen ab Lager geliefert. Kann kein Versand ab Lager erfolgen, wird in der Auftragsbestätigung der mutmassliche Liefertermin angegeben, wobei der Liefertermin lediglich ein Richtwert darstellt und nicht verbindlich ist.
5.3. Wünscht der Kunde eine spezielle Transportart (z.B. Express), werden ihm die Kosten vollständig in Rechnung gestellt.
5.4. Swisslux AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
5.5. Die Lieferung erfolgt in der Regel nur an die Bordsteinkante.
5.6. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Abgabe zum Versand bzw. Bereitstellung zur Abholung des Produkts auf den Kunden über.
6. Prüfpflicht der Produkte, Mängelrüge
6.1 Der Kunde hat die Produkte nach Erhalt sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Allfällige Mängel an den Produkten oder allfällige Falsch- und unvollständige Lieferungen müssen innert fünf (5) Kalendertagen nach der Zustellung der Produkte der Swisslux AG schriftlich (auch per eMail möglich) gemeldet werden. Solche Produkte darf der Kunde nicht in Betrieb nehmen und hat sie wie erhalten in der Originalverpackung zu retournieren.
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistung durch die Swisslux AG auf alle Produkte aus dem Sortiment der Swisslux AG (ausser Akkus) beträgt fünf (5) Jahre ab Abschluss des Kaufvertrages. Für Akkus gilt eine Gewährleistung während zwei (2) Jahren. Falls kein Kaufbeleg seitens des Kunden vorhanden ist, ist das auf jedem Gerät in codierter Form aufgedruckte Produktionsdatum für den Beginn der vorgenannten Gewährleistungsfrist massgebend.
7.2. Die Gewährleistung umfasst die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der Produkte. Nicht unter diese Gewährleistung fallen ordentliche Abnützungen sowie Folgen einer unsachgemässen Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind. Die Garantieleistungen der Swisslux AG beschränken sich sodann auf Geräte, welche über den Schweizer Vertriebskanal in Umlauf gebracht wurden.
7.3. Treten Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, hat die Swisslux AG nach Wahl das Recht der Nachbesserung oder Ersatzleistung. Der Kunde hat kein Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Die Nachbesserung (Reparatur) innerhalb der Gewährleistungsfrist erfolgt ausschliesslich durch die Swisslux AG. Die Gewährleistung erlischt bei Reparaturen durch andere Personen als die Swisslux AG selber, es sei denn, diese Person wurde durch die Swisslux AG beauftragt. Während einer allfälligen Nachbesserung hat der Kunde kein Anspruch auf ein Ersatzgerät oder sonstige Schadloshaltung.
7.4. Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist (des mangelhaften Produkts) weder unterbrochen, noch steht sie still oder beginnt neu zu laufen. Für das reparierte oder ersetzte Produkt wird keine eigene Gewährleistung gewährt.
8. Rückgabe und Umtausch mängelfreier Produkte
8.1 Es besteht kein Rückgaberecht der gekauften Produkte und kein Recht auf Kaufpreisrückerstattung.
9. Haftungsausschluss
9.1. Die Swisslux AG haftet nur für die durch sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten unmittelbaren Schäden. Für jeglichen weiteren Schaden haftet die Swisslux AG nicht.
9.2. Bei Beratungs-, Planungs- und Serviceleistungen stützt sich die Swisslux AG ausschliesslich auf die Aussagen, Dokumentationen und Pläne, die ihr durch den Kunden zur Verfügung gestellt werden und haftet nicht für deren Richtigkeit; auch sonst ist jegliche Haftung der Swisslux AG vollständig wegbedungen.
Die Erbringung dieser Dienstleistungen erfolgt ausschliesslich im Ermessen der Swisslux AG; es besteht kein Anspruch darauf.
9.3. Der Kunde hat die (mündlich oder schriftlich) geäusserten Empfehlungen der Swisslux AG in der Praxis auf Tauglichkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder sollten sie Lücken aufweisen, so hat dies keinerlei Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind jedoch so zu ersetzen oder auszulegen, dass sie dem vorliegend angestrebten Zweck am ehesten entsprechend. Dasselbe gilt im Falle einer Lücke.
10.2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, was auch für die Abänderung dieser Schriftlichkeitsklausel gilt.
10.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist (ausserhalb von Konsumentenstreitigkeiten nach Art. 32 ZPO) ausschliesslich Oetwil am See.
10.4. Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980.
Oetwil am See, Mai 2022